Der Arbeitgeber hat keine Programme, Richtlinien und Verfahren entwickelt und implementiert, um die Mitarbeiter vor COVID19 zu schützen. Dies steht im Widerspruch zu Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-28
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-28
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