1. Der Arbeitgeber zwingt nicht dazu, dass Mitarbeiter von Subunternehmern pro Exekutivverordnung #20 -81 Gesichtsbedeckungen tragen. Der Arbeitgeber durchsetzt keine soziale Distanzierung pro Exekutivverordnung #20 -81. 3. Eine ausreichende Belüftung, wie z. B. ausreichende Frischluftmengen, wird nicht bereitgestellt, wenn temporäre Heizgeräte, einschließlich gasbetriebener Heizgeräte verwendet werden.
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