Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a). Mitarbeiter, bei denen bekannt ist oder der Verdacht besteht, dass sie mit COVID-19 infiziert sind, dürfen sich bei der Arbeit melden und bleiben.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter…
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