Der Arbeitgeber setzt keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz um: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/-bedeckung wird nicht in Übereinstimmung mit den Executive Orders des Gouverneurs durchgesetzt. Mehrere Beamte tragen keine Masken, und der Personalvertreter hat die Mitarbeiter…
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