Der Arbeitgeber trifft keine Vorsichtsmaßnahmen, um die Arbeitnehmer vor dem Abschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Nachdem mehrere Mitarbeiter positiv getestet wurden, wurden die Arbeitnehmer nicht gemäß §16VAC25-220. b) Der Arbeitgeber hat es versäumt, COVID-positive Mitarbeiter zu melden an das Arbeitsministerium…
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