Der Geschäftsführer durfte nach seiner Rückkehr aus einem Urlaub ohne Tests vor seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz zurückkehren. Er interagierte mit Kunden, Servicemitarbeitern und allen Bereichen der Anlage. Kunden durften die Einrichtung auch nach seiner Rückkehr und nach dem Befehl des Gouverneurs, Schutz zu finden, betreten und…
13
Bemerkungen
Kommentar
