1. Der Arbeitgeber gewährt den Arbeitnehmern keinen Zugang zu Reinigungsmitteln zur Desinfektion ihrer Arbeitsplätze. Anwendbarer OSHA-Standard: Allgemeine Zollklausel 5a1
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 200
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-09-09
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 200
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-09-09
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