Der Arbeitgeber stellt die N-95-Beatmungsgeräte nicht an die Mitarbeiter zur Verfügung, die beim ersten Kontakt mit Patienten in der Notaufnahme arbeiten. Ein möglicher Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz von 1970 General Duty Clause Abschnitt 5 (a) (1).
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-02-18
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