1. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Mitarbeiter, die Gesichtsbedeckungen tragen. Mitarbeiter in Kabinen tragen keine Gesichtsbedeckungen. Anwälte im Büro tragen keine Gesichtsbedeckungen. 2. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf die soziale Distanzierung zwischen Arbeitnehmern und der…
606
Bemerkungen
Kommentar
