1. Der Arbeitgeber erzwingt die soziale Distanzierung bei der Arbeit nicht. Hat keine Barriere zwischen Patienten und dem Check-in-Schalter geschaffen. Zwingt Mitarbeiter oder Patienten nicht zum Tragen von Masken. Sie desinfizieren nicht regelmäßig das Wartezimmer oder die Prüfungsräume
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-10-19
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