Der Arbeitgeber hat kein wirksames COVID-19-Präventionsprogramm insofern beibehalten, als der Arbeitgeber nicht sicherstellte, dass COVID-19-Vorsichtsmaßnahmen gemäß den Anweisungen des staatlichen Exekutivs und des örtlichen Gesundheitsministeriums am Arbeitsplatz in folgenden Fällen befolgt werden: 1. Der Arbeitgeber stellte keine Gesichtsbedeckungen zur Verfügung und stellte sicher, dass sie von den…
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