1. Auftragnehmer und Mitarbeiter tragen keine Gesichtsbedeckungen wie am Arbeitsplatz erforderlich. Standort: Wachen in Gebäude, Auftragnehmer und Mitarbeiter im Arbeitsbereich des Außenministeriums. Potenziell anwendbarer OSHA-Standard: General Duty Clause, 5 (a) (1)
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 35
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-09-21
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 35
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-09-21
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1) Die Mitarbeiter sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber setzt das Tragen von Gesichtsbedeckungen nicht durch, wie es in den Richtlinien der Zentren für die Kontrolle von Krankheiten empfohlen wird, und wie dies in Bundesgebäuden durch eine Exekutivverordnung zum Schutz der Bundesbelegschaft und zum Erfordern des Maskentrags erforderlich…
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