BESCHWERDEPUNKT Nr. 1 - Der Arbeitgeber reinigt die betroffenen Bereiche innerhalb der Einrichtung nach COVID-Exposition nicht gründlich. BESCHWERDEPUNKT 2 -EES werden nicht über COVID-Expositionen am Arbeitsplatz informiert und bei engem Kontakt zur Quarantäne aufgefordert.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-04-08
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-04-08
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