Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um Mitarbeiter vor der Vergabe und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen und/oder das ordnungsgemäße Tragen (bedecken von Nase und Mund) von Gesichtsbedeckungen/Masken durch Mitarbeiter wird nicht durchgesetzt; b) Soziale Distanzierung wird nicht durchgesetzt. c) mehrere Mitarbeiter…
Bemerkungen
Kommentar
