T8 CCR 3205 (c) (3) (B) (3) Mitarbeiter nicht über die Exposition gegenüber COVID-19 informieren. T8 CCR 3205 (c) (10) (A) Arbeitnehmer, die nicht von der Arbeit ausgeschlossen sind. T8 CCR 3205 (c) (8) (C) (3) Betroffene Arbeitsbereiche werden nicht desinfiziert oder desinfiziert.
Angebliche Gefahren: 3, Angestellte exponiert: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-02-10
Angebliche Gefahren: 3, Angestellte exponiert: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-02-10
65
Bemerkungen
Kommentar
