Servicebereich Messestand: 1. Nichteinhaltung von Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch Aufrechterhaltung einer Mindestdistanz von sechs Fuß zwischen Mitarbeitern in öffentlichen Räumen. Mitarbeiter, die aufgrund der Anzahl der Mitarbeiter innerhalb des Servicestandes keine soziale Distanzierung aufrechterhalten können.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Datum des…
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