1. Soweit es die Art der Arbeit zulässt, müssen Arbeitsplätze, Lagerräume, persönliche Diensträume und Durchgänge sauber, ordentlich und in einem sanitären Zustand gehalten werden. Die Innenräume, die Außen- und Umgebung von Gebäuden, die zu einer Gefahr beitragen, für die diese Anordnung gilt, müssen unter Bedingungen gereinigt und…
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