1. Der Arbeitgeber konnte nicht sichergestellt haben, dass die Mitarbeiter soziale Distanzierung praktizierten, die Entfernung von sechs (6) Fuß zwischen Personen innerhalb der Einrichtung einhielten oder Gesichtsbedeckungen aus Stoff trugen, wenn andere Maßnahmen zur sozialen Distanzierung gemäß den CDC-Richtlinien für die COVID-19-Pandemie schwer einzuhalten sind. Der Arbeitgeber
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hat die Arbeitnehmer nicht darüber informiert, dass sie mit Arbeitnehmern zusammengearbeitet haben, die in der Einrichtung an COVID-19 (Coronavirus-Krankheit) erkrankt waren, wie in Übereinstimmung mit den Richtlinien von CDC (Center for Disease Control and Prevention). Die Mitarbeiter sind Gesundheitsgefahren ausgesetzt, die damit verbunden sind, dass der Arbeitgeber den Arbeitsplatz nicht regelmäßig gemäß den CDC-Richtlinien (Zentrum für Krankheitskontrolle und -prävention) reinigt und desinfiziert, nachdem die Mitarbeiter positiv auf COVID-19 getestet wurden.
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 200
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-17
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