Der Arbeitgeber befindet sich bei Burger King, wo ein Mitarbeiter positiv getestet hat, und trifft keine Vorsichtsmaßnahmen, um die Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen, indem er: 1. Mitarbeiter werden nicht informiert, wenn sie mit einem positiven COVID-19-Mitarbeiter in Kontakt…
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