1. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Mitarbeiter, die Gesichtsbedeckungen tragen. Gefahrenlage In den Bürobereichen 23.12.2020 GC
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 23
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-23
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Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-23
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1. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Mitarbeiter, die Gesichtsbedeckungen tragen. Vorgesetzte tragen keine Gesichtsabdeckungen. Darüber hinaus trägt ein Mitarbeiter aufgrund einer „medizinischen Befreiung“ keine Gesichtsabdeckung. Hazard Standort: Überall. 1.8.2021 DG
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
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1. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Mitarbeiter, die Gesichtsbedeckungen tragen. Der Eigentümer und mehrere Mitarbeiter weigern sich, Gesichtsbedeckungen zu tragen, wodurch die anderen Mitarbeiter dem CIVID-19-Virus ausgesetzt werden. Gefahrenlage: Im gesamten Unternehmen 14.12.2020 BC
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-14
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-14
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