1. Es besteht die Bedenken, dass der Arbeitgeber das Tragen von Gesichtsmasken durch Mitarbeiter für das Coronavirus nicht durchsetzt. Der Arbeitgeber setzt soziale Distanzierung nicht durch.
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-10-20
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-10-20
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