Der Arbeitgeber setzt keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz um: a) Richtlinien zur sozialen Distanzierung werden nicht durchgesetzt. b) Der Arbeitgeber setzt das Tragen von Gesichtsmasken/der Abdeckung in Übereinstimmung mit der Exekutive des Gouverneurs nicht durch Bestellung.…
Bemerkungen
Kommentar

