T8 CCR § 3203 (a) (4) und (a) (6) - Gönner tragen keine Gesichtsbedeckungen innerhalb des Clubs, der über die Kapazität hinaus überfüllt ist. Keine soziale Distanzierung erzwungen. Mitarbeiter, die sich mit einer möglichen Exposition gegenüber Covid-19 am Arbeitsplatz befassen.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle:…
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
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