Der Arbeitgeber trifft keine angemessenen Vorkehrungen, um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu kontrollieren, wenn zwei Arbeitnehmer kürzlich positiv auf COVID-19 getestet haben, da der Arbeitgeber nicht versucht hat, Kontaktverfolgung für die Arbeitnehmer durchzuführen und Patienten, die für Termine in der Klinik ankommen, nicht verwaltet werden dokumentierte Wellness-Fragebögen…
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