1. Mangel an Arbeitsplatzkontrollen mit positiven Fällen 2. Unzureichende oder unsachgemäße Gesundheitsüberwachung 3. Keine gebuchte Beschilderung für Personen, die wissen, dass positive Fälle in Gebäude 4 vorhanden sind. Folgt nicht dem aufgeführten COVID-Protokollblatt, das im Hauptbüro-Fenster 5 veröffentlicht wurde. Keine PSA bereitstellen