1. Der Arbeitgeber hält das COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Mitarbeiter, die Gesichtsbedeckungen tragen, nicht ein. Der Arbeitgeber setzt das Mandat zur Gesichtsbedeckung nicht durch. Die Mitarbeiter tragen ihre Gesichtsbedeckungen unter dem Kinn. 2.Der Arbeitgeber hält sich nicht an das COVID-19-Mandat des Gouverneurs, COVID-19-Mitarbeiter unter Quarantäne…
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