1). Mitarbeiter können beruflich dem SARS-CoV-2-Virus ausgesetzt sein, da Personen, von denen bekannt ist, dass sie positiv getestet wurden, innerhalb der Einrichtung erlaubt sind. Im Gegensatz zu Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970. 2). Die Mitarbeiter können gefährlichen Gefahren ausgesetzt sein, da die Bewachung der…
Mehr sehen