1. Die Mitarbeiter in der Einrichtung sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber hat den in der Einrichtung arbeitenden Mitarbeitern keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt. Potenziell anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) gemäß dem Arbeitsschutzgesetz von 1970
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 11
Quelle: Osha.gov | Datum…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 11
Quelle: Osha.gov | Datum…
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