(1) Der COVID-19-Pandemieplan sieht nicht vor, dass Mitarbeiter wegen Symptomen im Zusammenhang mit dem Erhalt des Impfstoffs eine Auszeit nehmen. Am oder um den 23. Juli durfte mindestens ein Mitarbeiter die Arbeit nicht verlassen, nachdem Symptome im Zusammenhang mit dem COVID-19-Impfstoff aufgetreten waren.