1. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Mitarbeiter, die Gesichtsbedeckungen tragen. Ein Mitarbeiter verwendet einen Gesichtsschutz mit seitlich verschweißten Handtüchern. Wochenendmitarbeiter tragen nur Gesichtsschutzschilder. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs hinsichtlich der Desinfektion von berührungsempfindlichen Oberflächen nach jeder Verwendung. Der…
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