Der Arbeitgeber folgt nicht den Richtlinien der Exekutivverordnung #20 -81 und des COVID-19-Preparedness-Plans, insbesondere: 1. Der Arbeitgeber verlangt von Mitarbeitern oder Verkäufern nicht, Gesichtsbedeckungen zu tragen. Die soziale Distanzierung wird vom Arbeitgeber nicht durchgesetzt. Der Arbeitgeber hat kein routinemäßiges Reinigungs- und Desinfektionsprotokoll am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber verfügt…
5
Bemerkungen
Kommentar
