3205 (c) (6) (A): Der Arbeitgeber erzwingt keine Praktiken zur sozialen Distanzierung. 3205 (c) (8) (C): Der Arbeitgeber bereinigt den Arbeitsstandort/die Arbeitsbereiche nicht. 3205 (2) (D): Der Arbeitgeber führt keine Vertragsabwicklung durch. 3205.2 (b): Der Arbeitgeber hat ungefähr 100 positive Covid-Fälle bestätigt.
Angebliche Gefahren: 4, Mitarbeiter ausgesetzt:…
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3205 (c) (6): Soziale Distanzierung nicht durchgesetzt. 3205 (c) (7): Masken werden nicht durchgesetzt. 3205 (c): Mitarbeitern wird kein schriftliches COVID-19-Programm mitgeteilt oder zur Verfügung gestellt.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-02-02