Angebliche Gefahren: 1. Mitarbeiter werden mit dem Virus infiziert. Der Beschwerdeführer weiß nicht, wer diese Personen sind oder ob es sich um Mitarbeiter handelt, die im Packhaus arbeiten und keine soziale Distanzierung haben. Der Arbeitgeber hatte kein Treffen, um die Mitarbeiter über ihre mögliche Exposition gegenüber dem…
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