1. Über Nachtschicht dürfen Mitarbeiter ohne persönliche Schutzausrüstung wie Gesichtsmaske/Gesichtsbedeckung arbeiten und im Geschäft herumlaufen. Mitarbeiter, die COVID-19-positiv getestet wurden, dürfen zur Arbeit kommen, um andere Arbeitnehmer COVID-19 auszusetzen. Mitarbeiter werden nicht rechtzeitig über eine potenzielle indirekte und/oder direkte Exposition oder Begegnung von Covid-19 benachrichtigt.