Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/Abdeckung ist nicht durchsetzen. b) Soziale Distanzierung wird nicht durchgesetzt. c) Die Mitarbeiter wurden nicht über einen positiven COVID-19-Fall in der Arbeitsplatz. d) Nachdem…
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