T8 CCR § 3203 (a) (2) - Gesichtsbedeckungen müssen am Arbeitsplatz nicht durchgesetzt werden. Mitarbeiter und Gönner, die sich mit einer möglichen Exposition gegenüber Covid-19 am Arbeitsplatz befassen.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-10-05