Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Der Arbeitgeber setzt das Tragen von Gesichtsmasken/Belägen für Arbeitnehmer oder Kunden gemäß der Exekutivverordnung des Gouverneurs nicht durch.
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-06
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-06
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