Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um die Mitarbeiter vor der Ansteckung und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/Abdeckungen durch Mitarbeiter ist nicht erforderlich oder durchsetzt. b) Nachdem mehrere Mitarbeiter positiv getestet wurden, wurden die Mitarbeiter nicht entsprechend benachrichtigt mit §16VAC25-220.…
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