1. Der Mitarbeiter wurde ohne persönliche Schutzausrüstung (d. h. Handschuhe) zu Kunden nach Hause geschickt. Die Arbeit mit Patienten, die einen MRSA-Arbeitgeber hatten, hätte persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen sollen. Arbeitgeber stellt Mitarbeitern keine Maske zur Verfügung. 3. Arbeitgeber bietet Betreuern keine Schulungen an.
Quelle: Osha.gov |…
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