Der Arbeitgeber setzt keine Sicherheitspraktiken ein, um seine Büroangestellten vor der Ausbreitung von SARS-CoV-2 (dem Virus, das COVID-19 verursacht) zu schützen, wie z. B.: 1. Überprüfung der Temperatur der Mitarbeiter und Beurteilung der Symptome vor Arbeitsbeginn; 2. Bereitstellung von Barrikaden oder anderen Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter; 3. Durchsetzung…
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