1. Der Arbeitgeber hat es versäumt, COVID-19-Fälle den örtlichen Gesundheitsämtern zu melden, wenn dies gesetzlich T8 CCR 3205 (c) (8) (A) 2. Der Arbeitgeber hat es versäumt, COVID-19-Fälle vom Arbeitsplatz auszuschließen, bis die Anforderungen von Unterabschnitt (c) (10) erfüllt sind. T8 CCR 3205 (c) (9) (E)
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1. Der Arbeitgeber hat es versäumt, COVID-19-Fälle den örtlichen Gesundheitsämtern zu melden, wenn dies gesetzlich T8 CCR 3205 (c) (8) (A) 2. Der Arbeitgeber hat es versäumt, COVID-19-Fälle vom Arbeitsplatz auszuschließen, bis die Anforderungen von Unterabschnitt (c) (10) erfüllt sind. T8 CCR 3205 (c) (9) (E)
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