Der COVID-19-Vorsorgeplan des Arbeitgebers ist wie folgt nicht wirksam: 1. Soziale Distanzierung wird nicht durchgesetzt. 2. Gesichtsbedeckungen werden vom Arbeitgeber nicht durchgesetzt. 3. Das Desinfizieren/Desinfizieren von stark berührten Oberflächen (Zeitschaltuhr) wird nicht durchgeführt.
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-17