Der Arbeitgeber setzt keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz um: a) Richtlinien zur sozialen Distanzierung werden nicht durchgesetzt. b) Keine physischen Barrieren (d. h. klares Plexiglas) für Arbeitnehmer in Kundenpositionen (d. h. Schreibtisch/Kassierer). c) Der Arbeitgeber setzt…
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