1. Der Arbeitsplatz verfügt nicht über einen etablierten COVID-19-Bewertungs- und Kontrollplan. Der Arbeitgeber setzt soziale Distanzierung nicht durch und maskiert das Tragen am Arbeitsplatz. Zwei Mitarbeiter haben am Arbeitsplatz positiv getestet; Ein Mitarbeiter wurde nach positiver Prüfung nicht unter Quarantäne gestellt. [Allgemeine Pflicht 5 (a) (1)]