Der Arbeitgeber führt keine Vorkehrungen durch, um Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Richtige Verwaltungs- und Arbeitsprachenkontrollen sind nicht vorhanden, um Mitarbeiter vor Beginn der Arbeit zu untersuchen oder zu befragen. b) Soziale Distanzierung ist nicht (zwingend) Nachdem ein…
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