1. Mitarbeiter, die in Bereichen arbeiten, in denen Zahnbehandlungen zur Aerosolproduktion auftreten, werden anstelle von N95-Atemschutzmasken und Gesichtsschutzschirmen der Stufe Three geliefert. Die Mitarbeiter sind nicht für N95-Atemschutzgeräte geeignet.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-03
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-03
29
Bemerkungen
Kommentar
