1. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Mitarbeiter, die Gesichtsbedeckungen tragen. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Personen/Gönner, die Gesichtsbedeckungen tragen, während sie sich in der Einrichtung des Arbeitgebers befinden. GEFAHRENLAGE: Innerhalb der Einrichtung. 30.12.2020 JH
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