1. Der Arbeitgeber hält die Maßnahmen der Covid-19-sozialen Distanzierung des Gouverneurs nicht ein, indem er einen Mindestabstand von sechs Fuß zwischen den Arbeitnehmern in öffentlichen Räumen aufrechterhält. Drei Mitarbeiter haben positiv auf Covid-19 getestet, aber niemand wurde nach Hause geschickt. HAZARD LOCATION: Überall im 25.01.2021 RAO
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