1) Der Arbeitgeber hat nicht für jeden Arbeitsplatz einen COVID-19-Plan entwickelt und umgesetzt, der sich mit betriebsspezifischen Gefahrenbewertungen befassen sollte, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit COVID-19 zu ermitteln. 2) Der Arbeitgeber überprüft nicht alle Bewohner und Patienten, die die Einrichtung betreten, und überprüft sie.…
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