3205 (B) (2): Der Arbeitgeber benachrichtigt die Arbeitnehmer nicht, wenn sie COVID-19-positiven Mitarbeitern ausgesetzt sind. 3205 (8) (C): Der Arbeitgeber desinfiziert oder reinigt keine Bereiche im Büro zwischen Verschiebungen wie Zeituhren, Trinkbrunnen, Pausenräumen, Badezimmern, Wasserspeiern in Produktionsstätten. 3205 (6) (A) Mitarbeiter: sind nicht sozial distanzierung.
Angebliche Gefahren:…
Angebliche Gefahren:…
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